Ihre Kautionsgarantie |
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| . . . eine überzeugende Alternative zur Mietkaution | ||||||
| Bei der Kautionsgarantie vereinen sich viele Vorteile! Einerseits für den Mieter wie auch für den Vermieter, denn die MKS steht für Mietschäden ein und behebt diese Zeitnah und zuverlässig. Zudem gibt es im Vergleich zu anderen Kautionsformen eine höhere Ertragschance. Die Kautionsgarantie ist nach §§ 443 BGB eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie! Bei materielle Schäden wird die Mietsache durch die MKS wieder in den Zustand vor Schadenseintritt versetzt und bei finanzielle Differenzen steht die MKS als Bürge und Schiedsstelle zur Verfügung. |
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Die Kautionsgarantie |
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| Die MKS zieht folgenden Gesetzestext heran: | ||||||
| (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter (MKS) eine Garantie für die Beschaffenheit der (Miet)-Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer (Mieter bzw. Vermieter) im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat. | ||||||
| Was ist das besondere an einer Kautionsgarantie der MKS | ||||||
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| => weitere Informationen zur Kautionsgarantie | ||||||
